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Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen - Hunderte Verbraucher hatten mit säumigen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften zu kämpfen

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen zieht Bilanz über die in diesem Sommer eingegangenen Beschwerden

Beim Europäischen Verbraucherzentrum liefen im Sommer 2009 die Telefonleitungen so richtig heiß: Von Mitte Mai bis heute gingen nämlich beinahe 400 Hilferufe zum Thema Verbraucherrechte bei Reisen und im Urlaub ein (etwa 50% davon betrafen den Sektor Flugreisen, während 25% in den Bereich Pauschalreisen fielen, die restlichen 25% betrafen Beanstandungen unterschiedlicher Natur, wie die Stornierung von Hotelbuchungen, Fragen zum sogenannten Timesharing und so weiter).

Neben den "traditionellen" Problemen rund um die entgangene Urlaubsfreude - Unterkünfte, die kaum Ähnlichkeit mit den im Urlaubskatalog abgebildeten Fotos haben oder Änderungen bei den An- und Abreisezeiten, durch welche mitunter auch ein ganzer Urlaubstag verloren gehen kann - haben in diesem Sommer einige spezielle Probleme das EVZ Bozen besonders beschäftigt.

In erster Linie wurden zahlreiche Verbraucher Opfer der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters und Internet-Reisebüros Todomondo: Urlaub und Flüge waren zwar gebucht und bezahlt, aber wegen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten konnte der Reiseveranstalter seine vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllen, und die Verbraucher, die nicht zu Hause bleiben wollten, waren gezwungen, einen anderen Urlaub zu buchen. Unser Rat für diejenigen, die eine Pauschalreise bei Todomondo gebucht haben, lautet, einen Antrag auf Rückerstattung an den Garantiefonds für Pauschalreisen zu stellen. Dieser Fonds wurde eigens für Fälle von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reisebüros oder Veranstalters eingerichtet.

Ein weiteres Unternehmen rutschte in die Zahlungsunfähigkeit: die italienische Fluggesellschaft Myair. Auch in diesem Fall hatten zahlreiche Verbraucher ein Ticket gekauft, dieses aber dann nicht nutzen können, da die italienische Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) Ende Juli der Airline die Fluglizenz entzogen hatte. Die Betroffenen können nur noch hoffen, im Zuge des Konkursverfahrens noch etwas herauszuschlagen, angesichts der enormen Schulden der Fluggesellschaft sind die Aussichten jedoch düster.

Besonderes Pech hatte ein junges Paar, das eigentlich seine Hochzeitsreise antreten wollte; da aber das Reisebüro die beiden nicht richtig über die für die Einreise ins Urlaubsland notwendigen Dokumente aufgeklärt hatte, mussten sie leider umkehren und auf die Reise verzichten.

Sehr viele Anfragen gab es zur Stornierung von Hotelbuchungen. Oft wurde gefragt, ob man für das Zimmer auch bezahlen muss, wenn man gar nicht anreist oder früher als vereinbart abreist. Viele glauben nämlich irrtümlich, dass in solchen Fällen keine Stonogebühren fällig werden. Für eine reservierte Unterkunft muss aber auch dann bezahlt werden, auch wenn man sie nicht nutzt, es sei denn die Geschäftsbedingungen des Anbieters sehen dies anders vor.

Auch die Angst vor der Schweinegrippe und vor Terroranschlägen haben viele Verbraucher dazu bewogen, Rat beim EVZ zu suchen. Durch die Berichterstattung über solche Vorkommnisse verunsichert, wollten sie wissen, ob es möglich sei, ihren Urlaub kostenlos zu stornieren. Auch in diesem Fall müssen jedoch Stornogebühren beglichen werden, außer es gibt eine ausdrückliche Reisewarnung des Außenministeriums. Es zählt übrigens die Reisewarnung des Außenministeriums jenes Landes, in welchem der Reiseveranstalter seinen Geschäftssitz hat.

Alle Informationen zum Thema Reisen und Urlaub sind auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen verfügbar.


Bozen, 09.09.2009
Presse-Information




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