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Mexiko

Schweinegrippe:
Außenministerium rät vor „nicht notwendigen“ Reisen nach Mexiko ab
Welche Möglichkeiten haben die Konsumenten-Reisenden?


Das italienische Außeministerium rät in seiner Bekanntmachung vom 28. April von „Reisen ins gesamte Gebite der Mexikanischen Republik ab, die nicht unbedingt notwendig sind“. Dies aufgrund der derzeitigen Lage und der Zunahme von Schweinegrippefällen; diese Empfehlung ist „bis auf weiteres“ gültig (siehe www.viaggiaresicuri.mae.aci.it).

Aufgrund der beunruhigenden Nachrichten über die Schweinegrippe, welche Mexiko getroffen hat, haben sich letzthin viele Konsumenten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gewandt, da sie in den kommenden Tagen verreisen wollten, nun jedoch beschlossen haben, die Reise zu stornieren. Jetzt müssen sie sich mit den Reiseveranstaltern auseinandersetzen, welche sich entweder weigern, die Reisekosten zu erstatten, oder dafür die Bezahlung einer sehr hohen Stornogebühr (in manchen Fällen bis zu 100% der Reisekosten) verlangen.

Wer eine Pauschalreise bei einem italienischen Reiseveranstalter gebucht hat und wegen der aktuellen Situation beschließt, die Reise nach Mexiko nicht anzutreten, hat folgende Alternativen:

  • die Abreise verschieben oder eine Umbuchung akzeptieren: entweder ein anderes Reisepaket derselben oder einer höheren Qualität ohne Bezahlung eines Aufpreises, oder ein anderes Reisepaket einer geringeren Qualität mit Rückerstattung des Differenzbetrages (in Einverständnis mit dem Reiseveranstalter);
  • die Rückerstattung der gesamten vorgestreckten Summe verlangen, d.h. die Stornierung der Reise ohne Bezahlung jeglicher Stornogebühr.

Wenn ein italienischer Konsument eine Pauschalreise bei einem ausländischen Reiseveranstalter gebucht hat, muss er sich an die Empfehlungen der Behörden jenes Landes halten, in welchem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat (z.B. zählen für einen Reiseveranstalter aus Deutschland die Warnungen des Auswärtingen Amtes).

Auf jeden Fall muss der Zeitfaktor berücksichtigt werden: die Forderung eines kostenlosen Stornos der Reise könnte nicht gerechtfertigt sein (und daher vom Veranstalter nicht akzeptiert werden) falls die Abreise nicht unmittelbar bevorsteht, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten geplant ist.

Wir erinnern daran, daß das EVZ Bozen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 0471/980939 zur Verfügung steht.

Presse-Info
Bozen, 30.04.2009



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