englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Die Haftung des Gastwirtes
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Zugreisen in Italien
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Urlaubs-Checkliste
Mietwagen
Ferienwohnungen in Italien
Vignette
Sprachreisen
Tiere auf Reisen
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Fußballweltmeisterschaft 2006
Einreisebestimmungen USA
Olympische Winterspiele Turin 2006
Touristenkarten
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Deutsche Schlichtungsstelle für Mobilität
Reisegeld
Nützliche Links
Schweinegrippe
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
Deine Meinung ist gefragt!
Die Europäische Kommission
Euopäische Kommision - DG Sanco
9. Mai - Europatag
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz






Deutliche Kostensenkung bei SMS und Datenroaming


Dank der neuen EU-Vorschriften, welche vom Europäischen Parlament am gestrigen 22. April 2009 abgesegnet wurden, kann ein EU-Bürger, wenn er einen anderen Mitgliedstaat bereist, sein Handy dort künftig getrost zum SMS schreiben oder zum Surfen im Internet nutzen, ohne sich auf eine horrende Rechnung gefasst machen zu müssen.

Demnach wird das Senden einer SMS im EU-Ausland ab 1. Juli 2009 nur noch 0,11 Euro (ohne MwSt.) statt wie momentan durchschnittlich 0,28 Euro kosten. In den Niederlanden und Portugal werden aktuell sogar über 0,35 Euro verrechnet.

Auch was das Datenroaming anbelangt, sind ab Sommer mehr Transparenz und weniger Kosten angesagt. Ab 1. Juli 2009 wird das Vorleistungsentgelt für das Surfen im Internet mit dem Handy in der gesamten EU auf 1 Euro pro übertragenen Megabyte begrenzt. Im Moment kostet das Datenroaming durchschnittlich 1,68 Euro pro Megabyte, in Irland muss man derzeit sogar 6,82 Euro zahlen, in Griechenland 5,30 Euro und in Estland 5,10 Euro. Dieser Tarif wird noch weiter fallen: ab 1. Juli 2010 auf 0,80 Euro und schließlich, ab 1. Juli 2011 auf 0,50 Euro. Außerdem erhalten in Zukunft die Verbraucher die Option, den Datenroamingdienst automatisch unterbrechen zu lassen, sobald ein Rechnungsbetrag von 50 Euro erreicht wird, wobei der Nutzer dabei auch die Möglichkeit erhalten wird, einen höheren Betrag zu wählen. Verbraucher, die an billigere Datenkommunikationsdienste zu Hause gewöhnt sind, sind so vor unerwartet hohen Rechnungen geschützt. Dieses Transparenzvorschriften müssen von den Betreibern innerhalb März 2010 umgesetzt werden.

Außerdem werden die Preisobergrenzen für das Sprachroaming, die 2007 eingeführt wurden (momentan liegen sie bei 0,46 Euro für im Ausland getätigte Anrufe und bei 0,22 Euro für im Ausland entgegengenommene Anrufe), ab 1. Juli 2009 auf 0,43 Euro bzw. 0,19 Euro (pro Minute, ohne MwSt.) gesenkt. Ab Juli 2010 gelten Obergrenzen von 0,39 Euro bzw. 0,15 Euro und schließlich, ab Juli 2011, 0,35 und 0,11 Euro.

Es wird zudem der Grundsatz der sekundengenauen Abrechnung nach den ersten 30 Sekunden für alle ausgehenden und ab der ersten Sekunde für alle eingehenden Roaminganrufe eingeführt. Gegenwärtig zahlen die Verbraucher ungefähr 20% mehr, als sie eigentlich telefoniert haben.

Ein Leitfaden zu den aktuellen Roamingkosten in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie
weitere Informationen zu diesem Thema
sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.


Bozen, 23.04.2009
Presse Information



software by endo7 druckensendentop