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Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz – die wesentliche Rolle des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren


Am vergangenen Montag fand eine interessante Konferenz zum Thema “Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz” statt. Dieser Konferenz hat auch eine Beraterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozens beigewohnt, welche das Netzwerk der EVZ und die Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten vorgestellt hat.

Die Informationsstellen “Europe Direct” der gesetzgebenden Versammlung der Region Emilia-Romagna und der Gemeinde Bologna, in Zusammenarbeit mit der Universität Bologna – Circe, haben eine Initiative mit dem Namen “Konversationen über Europa 2008” gefördert, welche das Ziel verfolgt, Europa seinen BürgerInnen nähern zu bringen, indem die Möglichkeit geboten wurde, die aktuellsten europäischen Themen zu besprechen und zu vertiefen. Im Rahmen des reichen Themenangebots hatten Persönlichkeiten der Politik, der akademischen Welt sowie der Medien die Möglichkeit, zu diskutieren und dadurch die Debatte über Europas Zukunft zu fördern.
Schwerpunkt dieser Tagung war das Thema „Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz“. An der Konferenz haben, neben der Vertreterin des EVZ Bozen, ein Beamter der Vertretung der Europäischen Kommission in Italien sowie ein Vertreter des Konsortium SIMPLER Netzwerk EEN (Enterprise Europe Network, welches die Aufgabe hat Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren bei der Entwicklung ihres Innovationspotential zu unterstützen, sowie diese gegenüber der Politik der Europäischen Union zu sensibilisieren) teilgenommen.
Die Experten haben über die Folgen des Vereinten Europas für die Konsumenten, sowie über das erreichte Schutzniveau und über die Verbesserungen, die noch notwendig sind, diskutiert. Bezüglich der Bestimmungen und der Mittel zum Schutze des Konsumenten, wurde die wesentliche Rolle des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) betont. „Essentielle Aufgabe des ECC-Net ist es, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, sowie diese bei ihren Reklamationen gegenüber einem Verkäufer/Unternehmen, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat seinen Sitz hat, zu unterstützen”, erklärt Monika Nardo, Beraterin des EVZ Bozen, die an der Tagung teilgenommen hat.

Diese Debatte hat erneut gezeigt, welche wesentliche Rolle die Information spielt: Verbraucher, die sich ihrer Rechte und Pflichten als Euro-Verbaucher bewusst sind, können in der Tat die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten mit den Unternehmen reduzieren. “Aber auch die Unternehmen sollten aber informiert sein“, so die Beraterin des EVZ. “Es kommt immer wieder vor, dass wir im Rahmen unserer Beratungstätigkeit sowie bei der Fallbehandlung den Verkäufern/Unternehmen erklären müssen, welches die geltenden Bestimmungen z.B. zum Gewährleistungsrecht sind“, fügt Monika Nardo hinzu.

Informationen über das europäische Verbraucherrecht sind auf der Seite des EVZ www.euroconsumatori.org, sowie auf der Seite der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Konsumentenschutz: http://ec.europa.eu/consumers/index_it.htm, verfügbar.


Presse-Information
Bozen, 08.05.2008



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