Auslandsüberweisungen
Steter Tropfen höhlt den SteinVerbraucher erwirkt Gleichstellung der Kosten
bei Empfang von Auslandsüberweisungen
Vor knapp 2 Jahren wurde der EU-Binnenzahlungsverkehr ins Leben gerufen, welcher die Überweisungen von einem EU-Land ins andere neu regelt: wenn eine Überweisung mit den internationalen Bankkoordinaten IBAN und BIC erfolgt, so sollte sie nicht mehr kosten als eine Inlandsüberweisung; dies gilt im Moment bis zu einer Höchstgrenze von 12.500 €.
Und trotzdem ist es wichtig, den Spesenbeitrag bei Auslandsüberweisungen im Auge zu behalten, da es leider immer noch Unterschiede zu Inlandstransaktionen gibt. So bemerkte ein Kunde der Bancoposta, dass ihm bei aus Deutschland eingehenden Überweisungen 2 Euro angelastet wurden. Der Absender hatte mehrmals eine geringe Summe von einem deutschen Postbankkonto zu Gunsten des italienischen Kunden überwiesen; jedes Mal berechnete Bancoposta die Gebühr.
Unter Mithilfe des EVZ fand er heraus, dass der Empfang einer Inlandsüberweisung für den Postbankkontoinhaber mit keinerlei Kosten verbunden war und meldete dies, unter Berufung auf die „Gleichstellungsklausel“ der Europäischen Verordnung, der Bancoposta. Sein Antrag wurde zunächst mit der Begründung, es handle sich hierbei um ein besonderes, kostenaufwendigeres Übermittlungssystem, abgelehnt.
Auch der Versuch, den Fall durch den „Ombudsman Bancario“ klären zu lassen, scheiterte, da, laut eigener Aussage, „die Bancoposta dieser Stelle nicht unterliegt“. Ebenso ergebnislos verlief die Anfrage bei der Banca d’Italia, welche als Aufsichtsorgan der Bankinstitute fungiert; von dort kam bis heute keine Antwort.
Nachdem der Verbraucher sich nochmals beim EVZ und bei einem Funktionär der Europäischen Kommission, Abteilung Binnenmarkt, nach der rechtlichen Lage erkundigt hatte, stellte er letztendlich einen Rekurs beim ODECOBT (Organo decidente controversie in materia di bonifici transfrontalieri), der von der Post geschaffenen nächsthöheren Beschwerdeinstanz.
Und diese urteilte mit der sehr zufriedenstellenden Entscheidung: „Das Kollegium nimmt den Rekurs des Antragstellers an und verfügt, dass diesem der Betrag von Euro 2,00 zurück erstattet werde.“
Und das Beste an der ganzen Sache:
Die italienische Postbank hat daraufhin angeordnet, dass in Zukunft der Empfang von Auslandsüberweisungsbeträgen von EU bzw. EFTA Postbankkonten für den italienischen Postbankkunden kostenlos vonstatten geht.
Das EVZ spricht ein Kompliment aus: dem Verbraucher, da er mit seiner Ausdauer ans Ziel kam – und der Bancoposta, da ihr eigenes Beschwerdeorgan ganz im Sinne der Konsumentenpolitik einen unvoreingenommenen Schiedsspruch aussprach.
Bozen, 13.06.2005
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