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Produktsicherheit

Feuerzeuge werden in EU kindersicherer


In der Vergangenheit wurden Kinder beim Spiel mit dem Feuerzeug immer wieder Opfer von schweren Brandverletzungen. Schätzungen gehen davon aus, dass es jährlich zwischen 1.500 und 1.900 Verletzungen und 34 bis 40 tödlichen Unfällen in der EU kommt, verursacht durch Kinder, die mit nicht kindergesicherten Feuerzeugen hantierten. Daher will die EU Feuerzeuge nun kindersicher machen.

In den USA beispielsweise sind Kindersicherheitsanforderungen bereits seit 10 Jahren gesetzlich vorgeschrieben und haben dazu geführt, dass die Zahl der Unfälle um 60% abgenommen hat.

Seit 11. März 2007 ist nun in der EU der Verkauf von Feuerzeugen, welche für Kinder gefährlich sind, verboten. Es ist Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen, dass nur kindersichere Feuerzeuge in den Verkehr gebracht werden. Verboten sind auch sog. „Novelty-Feuerzeuge“, die durch ihr Aussehen (z.B. wie Handys, Spielzeuge, Autos) die Neugier von Kindern wecken.

Wann ein Feuerzeug den Kindersicherheitsanforderungen entspricht, legt die europäische Norm EN 13869:2002 fest, welche die technischen Spezifikationen für Kindersicherheit bei Feuerzeugen. Entspricht ein Feuerzeug den Spezifikationen dieser Norm, geht man davon aus, dass es den Anforderungen entspricht.

Damit diese Entscheidung der EU auch umgesetzt wird, sind Hersteller und Importeure von Feuerzeugen bei einer Aufforderung durch die zuständigen Behörden verpflichtet, Kindersicherheitsprüfberichte vorzulegen. Diese Prüfberichte müssen von akkreditierten oder anerkannten Prüfstellen ausgestellt werden. Die Händler sind zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verpflichtet und müssen auf Anfrage, jene Dokumente vorlegen, welche erforderlich sind, um die Herkunft der Feuerzeuge zurückverfolgen zu können.


Bozen, 29.03.2007
Presse-Information



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