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Geldstrafen im Ausland

Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide


Zahlreiche Verbraucher, sowohl Italiener als auch andere EU-Staatsbürger, fahren gerne in einen anderen EU-Staat auf Urlaub und erkunden ihn an Bord eines Mietwagens. Ist der Urlaub vorbei, flattert einigen Touristen nach der Rückkehr jedoch ein Bußgeldbescheid ins Haus, weil sie sich einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zu Schulden haben kommen lassen.

Oft wenden sich Touristen aus dem Ausland nach ihrer Rückkehr aus Italien mit einer Informationsanfrage an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ), weil sie eine sogenannte "Zahlungsaufforderung vor der Zustellung" ("preavviso di contestazione") oder ein Zustellungsprotokoll ("verbale di contestazione") erhalten haben. Sie hatten nämlich das Auto im Parkverbot stehen gelassen, Fahrspuren benutzt, die eigentlich öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten waren, Geschwindigkeitsbeschränkungen missachtet, oder waren - in letzter Zeit immer häufiger - in "Zonen mit eingeschränktem Verkehr" (auf italienisch: "zona a traffico limitato", ZTL) eingefahren.

Viele Gemeinden, darunter gerade zahlreiche Kulturstädte, welche zu den bevorzugten Zielen der europäischen Touristen gehören, haben nämlich solche Zonen mit eingeschränktem Verkehr eingerichtet und mit von Kameras überwachten, elektronischen Einfahrten ausgestattet. Viele Touristen wissen aber nicht, dass das Einfahren in eine dieser Zonen einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt und mit einer Geldbuße geahndet wird, die auch im Ausland zugestellt werden kann.

Wird ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung an Bord eines Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen oder an Bord eines Fahrzeugs mit italienischen Kennzeichen, welcher aber von einem Ausländer gelenkt wird (beispielsweise ein Tourist am Steuer eines italienischen Mietwagens) begangen, so müsste der Verstoß dem Betroffenen sofort vorgehalten werden: dieser kann dann entscheiden, die Strafe sofort zu begleichen (wobei er aber das Recht auf Anfechtung verliert), oder eine Kaution zu zahlen und sich somit das Recht vorbehält, Rekurs gegen das Verstoßprotokoll vor dem Präfekten oder dem Friedensrichter einzureichen. Sollte der Tourist weder das Bußgeld noch die Kaution zahlen, kann das Fahrzeug verwaltungsbehördlich beschlagnahmt werden.

Sollte der Verstoß jedoch mittels eines automatisierten Systems erfasst worden sein, wie zum Beispiel durch eine Kamera bei einer elektronischen Einfahrt zu einer Zone mit eingeschränktem Verkehr, ist ein sofortiges Vorhalten normalerweise nicht möglich. Für solche Fälle sind bestimmte Verfahren vorgesehen, sowohl was die Ermittlung der Daten der Halter ausländischer Fahrzeuge, als auch was die Zustellung ins Ausland, anbelangt. Diese Verfahren können allerdings von Staat zu Staat abweichen, und zwar abhängig von internationalen Übereinkommen oder Abkommen zwischen den betroffenen Staaten.
Wenn es sich um ein Mietauto handelt, ist die Zustellung an den ausländischen Bürger jedoch einfacher, da die Mietwagenfirma dem ermittelnden Organ auf Anfrage die Daten des Fahrzeuglenkers weiterleiten kann.

Bei Nichtbezahlung ist auch eine Zwangsvollstreckung im Ausland möglich, abhängig von den bestehenden Abkommen zwischen den betroffenen Staaten, und zwar zwischen jenem, in welchem der Lenker seinen Wohnsitz hat und jenem, in welchem der Verstoß verübt wurde.

Auch italienischen Bürgern, die in den Ferien in einem anderen europäischen Land waren, kann ein Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen die im Urlaubsland geltende Straßenverkehrsordnung zugestellt werden. Auch im Ausland wird nämlich - wie in Italien - ein Ausländer normalerweise sofort zur Zahlung eines Bußgeldes oder einer Kaution unter Vorbehalt des Rekurses aufgefordert. Falls es nicht möglich ist, ihm den Verstoß sofort vorzuhalten, wird der Bescheid in jenes Land zugestellt, in welchem der Verkehrssünder seinen Wohnsitz hat.

Das EVZ in Bozen steht für weitere Informationen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/980939 zur Verfügung.


Bozen, 30.04.2008
Presse-Information



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