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Das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden

Europäisches Formular

Das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden wurde von der Europäischen Kommission entworfen, um bei Problemen zwischen VerbraucherInnen und Gewerbetreibenden eine gütliche Einigung zu erleichtern.

Das Formular hat den Zweck, ein eventuelles Reklamationsschreiben zu ersetzen; es kann unabhängig von der Höhe des Streitwerts oder der Art der Streitigkeit, auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene in der EU, verwendet werden.

Der erste Schritt bei einer Auseinandersetzung mit einem Gewerbetreibenden sollte immer in einer direkten Kontaktaufnahme bestehen, um eine Lösung des Problems zu erzielen. Das Formular hilft Ihnen bei der genauen Formulierung Ihrer Forderung.

Das Formular könnte bei einem späteren Gerichtsverfahren, genau wie jeder andere schriftliche Beleg, als Beweisstück dienen: füllen Sie es daher so sorgfältig wie möglich aus, und machen Sie auf keinen Fall Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen!

Die Darstellung Ihres Problems und die Formulierung Ihrer Forderung an den Gewerbetreibenden sollten klar und deutlich sein. Bei Bedarf können Sie mehrere Kästchen ankreuzen, um einzelne Aspekte ein und desselben Problems zu beschreiben, und das vorgesehene freie Feld für weitere zweckdienliche Angaben und/oder zur Beschreibung von Sonderfällen, die in der Auflistung in dem Formblatt nicht vorgesehen sind, benutzen.

Legen Sie dem Formular immer Kopien der jeweiligen Belege bei (Verträge, Rechnungen, Quittungen, Briefwechsel mit dem Gewerbetreibenden, usw.), und behalten Sie eine Kopie des ausgefüllten Formulars sorgfältig auf. Schicken Sie das ausgefüllte Formular auf keinen Fall der Europäischen Kommission zu, da diese nicht dafür zuständig ist, bei solchen Streitfällen einzugreifen; das ausgefüllte Formular sollte per Einschreiben mit Rückantwort an den Gewerbetreibenden versandt werden!

Das Formular sieht vor, dass Sie dem Gewerbetreibenden eine Antwortfrist setzen: diese sollte sich auf mindestens 15 Tage belaufen. Erkundigen Sie sich auch, ob das Formblatt die Verjährung Ihres Anspruchs aussetzt (damit Ihnen nach diesem Versuch der gütlichen Einigung eventuell noch Zeit für den Rechtsweg bleibt).

Im letzten Teil des Formulars befindet sich ein Antwortschein, auf welchem Ihnen der Gewerbetreibende antworten kann, und mit welchem Sie die vorgeschlagene Lösung akzeptieren können. Außerdem ist in diesem Teil des Formulars die Möglichkeit vorgesehen, den Streitfall einer außergerichtlichen Instanz zu übergeben, falls keine gütliche Einigung erzielt werden konnte.

Nützliche Adressen:


Europäisches Verbraucherzentrum
Brennerstraße 3
I - 39100 Bozen
Tel. +39-0471-98.09.39
Fax +39-0471-98.02.39
www.euroconsumatori.org
info@euroconsumatori.org


Lega Consumatori ACLI
Sede nazionale
Via delle Orchidee 4/A
I - 20147 Milano
Tel. +39-02-48.30.36.59
Fax +39-02-48.30.26.11
www.legaconsumatori.it
legacons@tin.it

Stand 09-2003
Blatt Nr. 23



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