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Das Europäisches Verbraucherzentrum plaudert aus dem Nähkästchen: ein kleiner Rückblick auf die Fälle 2011

Das Jahr 2011 neigt sich zwar dem Ende zu, die Zeit der Jahresbilanzen jedoch verschiebt sich normalerweise, bis die Daten und Statistiken ausgearbeitet sind. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen wagt dennoch einen kurzen Rückblick auf die inhaltliche Vielfalt der von uns im Jahr 2011 behandelten Fälle.

Mit der Vielfalt der Fälle, die auch im Jahr 2011 aus allen Teilen Europas über das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) mit seinen 29 Mitgliedsstaaten, darunter auch Island und Norwegen, in den elektronischen Briefkasten geflattert sind, geht auch eine Vielfalt der Lösungsansätze und der Bearbeitungsweisen einher.

So versuchen wir im Falle eines italienischen Onlineshops, der es mit den zugesicherten Lieferfristen nicht so genau nimmt, und Verbraucher aus allen Teilen Europas auf ihre Ware monatelang warten lässt, eine Entscheidung bei der Italienischen Antitrust-Behörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) zu erwirken, um den Betreiber des online Shops einmal dazu zu bewegen, die ausständigen Produkte auszuhändigen oder das Geld zurückzuerstatten und auf der anderen Seite, um eine langfristige Änderung des Lieferverhaltens zu erzielen.

Wenn es hingegen darum geht, wie in einem unserer Fälle 2011, einen Schadenersatz in einer Produkthaftungsangelegenheit zu erlangen, wäre obgenannter Lösungsansatz, also die Berichterstattung an eine Behörde, wohl wenig zielführend wenn nicht sogar contra-produktiv. Hier wird das weltweit bekannte Unternehmen angeschrieben und um Kooperationsbereitschaft im Sinne einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösungsfindung gebeten. Eine Anspielung auf die Folgen einer Negativwerbung ist dabei meist nicht nötig.

In einigen Einzelfällen gelingt es uns auch eine Kulanzleistung für den Verbraucher zu erwirken, ohne dass ein eindeutig festzumachender Rechtsanspruch besteht. Dies im Falle einer österreichischen Verbraucherin, die vergebens bei ihrem Verkäufer versucht, den wahrscheinlich auf Fehllagerung zurückzuführenden Defekt der nicht zu verlegenden italienischen Fliesen geltend zu machen. Hier schildern wir dem renommierten italienischen Fliesenhersteller den Sachverhalt, und plötzlich lässt der österreichische Verkäufer mit sich reden und ersetzt anstandslos das verkaufte Produkt.

Genauso wie unsere Mitarbeiter von Unternehmerseite her ganz unterschiedlich an die Fallbearbeitung herangehen, so müssen wir uns auch mit den verschiedenen Belangen und Erwartungen der Verbraucher auseinandersetzen. Die verängstigte rumänische Studentin muss beruhigt werden, indem man ihr versichert, dass der römische Juwelier, mit dessen Arbeit sie nicht zufrieden war, ihr nicht nach dem Leben trachtet, nur weil sie es gewagt hat, die Qualität seiner Arbeit anzuzweifeln. Genauso klären wir Hunderte von Kostenfallenopfern aus Südtirol und ganz Italien auf, dass sie nicht im Gefängnis landen und auch der Gerichtsvollzieher nicht gleich an ihre Tür klopft, wenn sie es wagen, die angstmachenden Mahnschriften der Website-Betreiber zu ignorieren.

Und die weihnachtliche Verbraucher-Märchenstunde könnte beliebig fortgesetzt werden, denn solche kleine und große Verbrauchergeschichten gehören zum Alltag im Büro des Europäischen Verbraucherzentrums.

Mehr zu unserer Arbeit mit Beispielen und Tipps finden Sie auf unserer Homepage.

Bozen, 12.12.2011
Presse-Information



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